Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Wenn bei Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen Pflegebedürftigkeit festgestellt wird oder bereits besteht, haben Sie Anspruch auf eine individuelle und umfassende Pflegeberatung.

Diese Beratung hilft Ihnen dabei, den persönlichen Hilfebedarf zu klären und die erforderlichen Hilfeleistungen zu organisieren.

In Dresden und Umgebung stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem herzlichen und professionellen Team zur Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Unsere Pflegeberatung für Sie:

  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifische Pflegesituation zu verstehen und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan, der genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Kompetente Unterstützung: Unser erfahrenes Team begleitet Sie bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite.
  • Einbindung regionaler Ressourcen: Wir arbeiten eng mit Pflegeeinrichtungen in Dresden zusammen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Pflege und Betreuung erhalten.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wir legen großen Wert auf eine herzliche und wertschätzende Zusammenarbeit.

Beratungsgutschein

Nutzen Sie unseren Beratungsgutschein, den Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten, und lassen Sie sich von uns umfassend und individuell beraten. Wir sind hier, um Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern und Sie in allen Belangen der Pflege kompetent zu unterstützen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen. Ihr Bernd Grafe und das Team der Pflegeberatung Dresden.

Zusammenfassung des § 7a SGB XI - Pflegeberatung

  1. Anspruch auf Pflegeberatung: Versicherte haben Anspruch auf eine individuelle und umfassende Pflegeberatung durch die Pflegekassen, wenn bei ihnen Pflegebedürftigkeit festgestellt wird oder bereits besteht. Diese Beratung soll insbesondere zur Klärung des individuellen Hilfebedarfs und zur Organisation der erforderlichen Hilfeleistungen beitragen.

  2. Pflegeberater: Die Pflegekassen haben qualifizierte Pflegeberater zu stellen, die den Versicherten und deren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Pflegeberater sollen die Versicherten insbesondere bei der Erstellung eines individuellen Pflegeplans unterstützen und über die verschiedenen Leistungen und Angebote der Pflegeversicherung informieren.

  3. Beratungsgutschein: Die Pflegekassen stellen den Versicherten, die erstmals Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, einen Beratungsgutschein aus. Mit diesem Gutschein können sie sich eine Pflegeberatung von einer zugelassenen Beratungsstelle ihrer Wahl einholen.

  4. Dokumentation: Der Beratungsverlauf und die vereinbarten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Die Pflegeberater sollen die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen begleiten und regelmäßig überprüfen.

  5. Einbindung von Pflegeeinrichtungen: Pflegeeinrichtungen können in die Beratung einbezogen werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Pflegeberater sollen eng mit den Einrichtungen zusammenarbeiten, um die bestmögliche Pflege und Betreuung zu gewährleisten.

Rufen Sie uns bei Fragen oder Beratungswünschen gern an.

Reicker Straße 130
D-01237 Dresden

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